Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen Robert Hecht – Digitale Vertriebslösungen im nachfolgenden adsolution als Produkt der Firma genannt und des Auftraggebers abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber Ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

§ 1 Vertragsgegenstand

1) Der Auftraggeber beauftragt adsolution mit der Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit dem Performance Marketing zu seinem Internetauftritt in Social-Media-Kanälen.</p><p>(2) Die Tätigkeit von adsolution umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen auf diesen Social-Media-Kanälen.<br /><br />(3) adsolution wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung von adsolution wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 2 Leistungen von adsolution

(1) Im ersten Schritt analysiert und definiert adsolution die Zielgruppe des Auftraggebers.

(2) Im zweiten Schritt startet adsolution die Werbemaßnahmen je nach Auftrag über Instagram und / oder Facebook.

(3) Im dritten und letzten Schritt wird adsolution anhand der gesammelten Daten weitergehende Optimierungen vornehmen, soweit anhand der gesammelten Daten angezeigt, und die Werbemaßnahmen skalieren.

(4) Nachdem adsolution erteilten Auftrag ist adsolution zur Erbringung der konkret beauftragten Leistungen verpflichtet und hat eine Kampagne zu erstellen.

(5) adsolution ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

(6) adsolution ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob etwaige vom Auftraggeber gelieferten Dateien, Daten oder sonstigen Informationen urheberrechtlich oder sonst wie geschützt sind. Sollte eine Verletzung eines Urheberrechts oder sonstigen Rechts, insbesondere eines Dritten dennoch erfolgen, übernimmt adsolution keine Haftung.

§ 3 Erfolgsgarantie, Sonderkündigungsrecht

(1) adsolution räumt dem Auftraggeber für seine Leistungen im Bereich der Leadgenerierung eine Garantie ein, dass dem Auftraggeber durch die Leistung von adsolution Anfragen von Interessenten erreichen, die im Rahmen des Vertriebs des Auftraggebers kontaktiert werden können (Erfolgsgarantie im Fall der Leadgenerierung).

(2) adsolution räumt dem Auftraggeber für seine Leistungen im Bereich des E-Commerces ohne zwischengeschalteten Vertrieb eine Garantie ein, dass der Auftraggeber durch die Leistung von adsolution Neukunden in seinem Online-Business gewinnt. (Erfolgsgarantie im Falle der Neukundengewinnung).

(3) Bei der Betrachtung des Zuwachses von Kunden im Bereich des E-Commerces ohne Vertrieb bzw. von Interessenten bei eigenem Vertrieb sind auch solche neuen Kunden bzw. Interessenten zu berücksichtigen, die nicht unmittelbar, aber mittelbar durch eine von adsolution für den Auftraggeber erstellte Kampagne auf den Auftraggeber aufmerksam geworden sind, sich aber nicht direkt über die geschaltete Kampagne an den Auftraggeber gewandt haben.

(4) Sollte adsolution mit den jeweils vom Auftraggeber gebuchten Leistungen, die ihm hiernach zu der jeweiligen Leistung gehörende eingeräumte Erfolgsgarantie nach einem Betrachtungszeitraum von drei Monaten nach Beauftragung nachweislich nicht erfüllen, so steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu.  Der Auftraggeber kann sein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von drei Monaten ab Beauftragung bei Vorliegen der vorgenannten Bedingungen mit sofortiger Wirkung durch Erklärung gegenüber adsolution ausüben.  Weitere Rechte des Auftraggebers sind damit nicht verbunden und ausdrücklich ausgeschlossen.  Die Folgen der Beendigung des Auftrags ergeben sich im Übrigen aus diesen und den nachfolgenden Bedingungen.

§ 4 Leistungen des Auftraggebers/ Mitwirkungspflichten/ Gestaltung der Zusammenarbeit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, adsolution die für die Leistungserbringung gemäß 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen

(2) Soweit der Auftraggeber adsolution Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.  adsolution ist zu einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verwendung der Vorlagen/Informationen durch den Auftraggeber weder in der Lage noch verpflichtet.  Die Verwendung der vom Auftraggeber übermittelten Vorlagen/Informationen erfolgt einzig und allein auf Risiko des Auftraggebers.

§ 5 Vergütung von adsolution

(1) Für die in 2 bezeichnete Tätigkeit erhält adsolution die gemäß Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Wird das Werbekonto des Auftraggeber gesperrt, so befindet er sich im Annahmeverzug der Leistung von adsolution und hat weiterhin für die zuvor bezeichnete Vergütung gegenüber adsolution einzustehen

(3) Sämtliche Leistungen von adsolution verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

§ 6 Einräumung von beschränkten Nutzungsrechten

(1) adsolution räumt dem Auftraggebern zum Zeitpunkt ihres Entstehens, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter zur räumlich,inhaltlich und sachlich auf den gebuchten Social-Media-Kanal beschränkten Nutzung ausschließlich für die Laufzeit des Auftrages von adsolution ein.

(2) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Nutzung innerhalb eines Vortrags, Aufführung sowie Vorführung oder Sendungen. Der Auftraggeber hat insbesondere auch nicht das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Mit der zeitweisen Übertragung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet das Recht an Dritte zu übertragen.

(3) Das Nutzungsrecht des Auftraggebers endet spätestens mit dem Ende des Auftrags von adsolution.  adsolution ist berechtigt, die Grundlage ihrer Leistungen aus § 2 wie auch deren Ergebnisse zu löschen.

§ 7 Haftung

(1) adsolution haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von adsolution für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Auftraggeber von adsolution die beanstandeten Mängel mitgeteilt und adsolution die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.  Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von adsolution oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von adsolution beruhen.

(2) Nicht zu einer Haftung von adsolution führen Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre von adsolution, insbesondere Änderung des Algorithmus durch den Social-Media-Kanal oder eine Sperrung des Werbekontos.

(3) Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung und ist limitiert auf den vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch der adsolution nach den hiesigen Bestimmungen zustehenden Vergütung für 6 Monate.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) adsolution wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebern oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. adsolution verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 9 Laufzeit, Kündigung

(1) Dieser Vertrag ist auf bestimmte Zeit geschlossen.  Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate.  Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

(4) Kündigt adsolution aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, adsolution die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste von adsolution sind anteilig abzurechnen, es sei denn, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Dienste von adsolution für den Auftraggebern nicht verwertbar sind.

(5) Endet das Vertragsverhältnis, so ist adsolution berechtigt, die Grundlage ihrer Leistungen aus § 2 wie auch deren Ergebnisse zu löschen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) adsolution darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl gesamt als auch einzeln abtreten. Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von adsolution an Dritte abtreten.

(4) Soweit der Auftraggeber Person des Handelsstandes ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag Regensburg.

Stand: Juli 2023